Viele Menschen sind von der Wirkung der Osteopathie überzeugt und nehmen diese Leistung gern in Anspruch. Dennoch wollen sie die Kosten nach Möglichkeit nicht alleine tragen.
Eine osteopathische Behandlung zählt bei den gesetzlichen Krankenkassen zu den freiwilligen Extraleistungen. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Krankenkassen, die die Osteopathie-Kosten ganz oder teilweise übernehmen.
Im Folgenden erläutere ich Ihnen gern alle Fragen rund um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und den dazugehörigen Osteopathie-Leistungen.
Sie möchten einem lieben Menschen etwas Gutes tun und körperliches Wohlbefinden schenken?
Gerne können Sie einen Gutschein für eine osteopathische Behandlung oder eine Massage in meiner Praxis erwerben.
Die Gutscheine sind drei Jahre lang gültig. Eine Zuzahlung durch die Krankenkasse ist bei Geschenkgutscheinen leider nicht möglich.
60-minütige osteopathische Behandlung: 80 €
Ganzkörpermassage 60 Minuten: 70 €
Teilkörpermassage 30 Minuten: 40
€
Die Massage kann auf Wunsch medizinisch oder als Wellnessmassage gestaltet werden. Ebenso ist eine Faszienmassage möglich. Als erfahrene Osteopathin habe ich ein
gutes Gespür für den Körper und weiß, wie wohltuend Massagen sein können.
Am besten senden Sie mir eine kurze Nachricht, für welches Angebot Sie gerne einen Gutschein erwerben möchten.
Die Bezahlung ist in bar, per Paypal oder Überweisung möglich. Sie können den Geschenkgutschein abholen oder sich kostenlos per Post zusenden
lassen.
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung betragen zwischen 90 und 120 Euro pro Sitzung, je nachdem ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Eine Sitzung dauert circa 60 Minuten. Die Kosten sind unabhängig von der genauen Behandlungsdauer, da auch Zeit für die Anamnese und Untersuchung benötigt wird. Sollte sich im Behandlungsverlauf herausstellen, dass eine 30minütige Behandlungsdauer ausreichend ist, so beträgt das Honorar hierfür 60 bis 70 Euro.
Nach der Behandlung erhalten Sie eine Privatrechnung. Diese Rechnung begleichen Sie direkt mit mir als Ihrer Heilpraktikerin.
Gegebenenfalls können Sie diese Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten, um von dieser Ihre Kosten ganz oder teilweise erstattet zu bekommen.
Grundsätzlich übernehmen Sie als Patient / Patientin die Kosten für die Osteopathie-Behandlung. Bei einer großen Anzahl von privaten und gesetzlichen Krankenkassen ist jedoch eine komplette oder teilweise Übernahme der Osteopathie-Kosten möglich.
Die Kassen stellen unterschiedliche Ansprüche an die Person, die die Behandlung durchführt. Oft wird verlangt, dass sie:
Als Ihre Osteopathin in Wiesbaden bin ich Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V.. Das Studium zu Osteopathie habe ich mit 2.828 Unterrichtseinheiten an der Hochschule Fresenius in Idstein absolviert. Zudem habe ich an einer zweijährigen Fortbildung in Kinderosteopathie beim Osteopathie-Institut Frankfurt teilgenommen.
Bitte erkundigen Sie sich immer vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung über die konkreten Voraussetzungen und das Verfahren zur Erstattung, die leider von Kasse zu Kasse stark variieren können.
Nehmen Sie vor Ihrer ersten Behandlung Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf, um zu klären, ob und wie hoch die Kostenübernahme für die Osteopathie-Behandlungen sind.
Der sicherste Weg, an aktuelle Informationen zu gelangen, ist ein Anruf oder eine E-Mail direkt an Ihre Krankenversicherung.
Osteopathie ist keine reguläre Kassenleistung. Dennoch übernehmen seit 2012 neben den privaten Kassen auch viele gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten von osteopathischen Behandlungen. Eine aktuelle Liste der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen.
Bitte erkundigen Sie sich vor dem ersten Termin direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe diese osteopathische Leistungen bezuschusst und was die Voraussetzungen dafür sind.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Bezuschussung der Kosten um eine freiwillige Zusatzleistung handelt. So kann es sein, dass in einem Jahr die Osteopathie-Kosten noch bezuschusst werden und im nächsten Jahr nicht mehr oder auch umgekehrt. Auch kann sich die Höhe der Bezuschussung ändern.
Lange Zeit wurden keinerlei Kosten für osteopathische Leistungen oder andere Verfahren der Naturheilkunde durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Doch mit der Zunahme der wissenschaftlich belegbaren Erfolge der Naturheilkunde und der wachsenden Beliebtheit der Osteopathie hat sich dieser Zustand geändert.
Im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung oder in Form von Bonusprogrammen bezuschussen viele gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Hierbei gibt es verschiedene Modelle für die Bezuschussung, wie zum Beispiel die Übernahme eines prozentualen Anteils der Gesamtkosten bis zu
Die gesetzlichen Krankenkassen legen in Deutschland selber die Bedingungen fest. Sie entscheiden also eigenständig darüber, ob und in welcher Höhe Sie konkret die Kosten für eine Osteopathie-Leistung übernehmen.
Die meisten Krankenkassen verlangen eine formlose Bescheinigung Ihres Arztes / Ihrer Ärztin oder ein Privatrezept, aus dem hervorgeht, dass eine osteopathische Behandlung empfohlen wird.
Je nach Tarif, den Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse abgeschlossen haben, übernimmt diese die Behandlungskosten für Heilpraktiker und osteopathische Behandlungen.
Übernimmt Ihre Krankenkasse die Osteopathie-Behandlung nicht, können Sie grundsätzlich die Krankenkasse zu einem bestimmten Stichtag wechseln. Alternativ gibt es aber auch Krankenzusatzversicherungen, die die osteopathische Behandlung ganz oder teilweise abdecken.
Prüfen Sie jedoch vor dem Abschluss einer solchen Krankenversicherung, dass explizit darin erwähnt wird, ob und in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen die Osteopathie-Kosten übernommen werden.
Gern stehe ich Ihnen als Osteopathin in Wiesbaden zur Verfügung. Vereinbaren Sie direkt einen Termin für Ihre Osteopathie-Sitzung.